Die Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen bietet eine echte Alternative zum immer wieder aus ideologischen Gründen geforderten Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung. Mit dem RAL Gütezeichen AS-Düngung wird sowohl eine kontinuierliche Verbesserung der Produktqualität als auch die öffentliche Akzeptanz des direkten Nährstoffrecyclings gefördert.
Heinrich Ophoves, Reterra Service GmbH
Der schnelle Weg zum Gütezeichen
Die Verwertung von Klärschlamm wird in der Regel vom Betreiber der Kläranlage öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung kann dabei ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum beinhalten, das von Transport, Logistik und Zwischenlagerung über Akquisition landwirtschaftlicher Flächen, Düngeplanung und Ausbringung bis zur Abwicklung mit den Behörden und Erstellung des Nachweisverfahren gemäß Klärschlammverordnung reichen kann.
Bis zu 90 % aller in Deutschland verwerteten Klärschlämme werden über "beauftragte Dritte" in die Landwirtschaft gebracht. Die hochspezialisierten landwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen agieren dabei an der Schnittstelle zwischen Erzeuger und Anwender von Klärschlamm, das heißt zwischen Kläranlage und Landwirt.
Die Gütesicherung AS-Düngung ist so konzipiert, dass auch die "Qualitätssicherung" in das Dienstleistungsspektrum des Verwerters mit aufgenommen werden kann. Klärschlammverwerter, die als VQSD-Mitglied Gütezeichenbenutzer sind, können also für die beauftragende Kläranlage das Gütezeichen mit beantragen. Voraussetzung ist eine enge Kooperation und eine gegenseitige Verpflichtungserklärung, dass die Anforderungen an Erzeugung, Qualität und Verwertungskette eingehalten werden.
Aufnahme von Kläranlagen in die Gütesicherung
Ist der Verwerter bereits Gütezeichenbenutzer des RAL GZ "AS-Düngung", kann dieser die Aufnahme der Kläranlage in die Gütesicherung beantragen. Dem Antrag sind die Stammdaten der Kläranlage sowie Untersuchungsergebnisse des Klärschlamms der letzten drei Jahre beizufügen. Der Antrag ist an VQSD zu richten. Mehr zum Thema
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Der Betreiber der Kläranlage erstellt ein Prozessmodell, in dem der betriebliche Ablauf sowie die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehehenen kritischen Kontrollpunkte dargestellt sind. Hierzu gehören z.B. der Einsatz zulässiger Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe und Mischkomponenten, Systeme der Störfallerkennung und -behebung sowie zur Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe etc.. Wichtiges Kriterium ist auch die Bewertung von Indirekteinleitungen.
Was passiert im Audit?
Im Rahmen der Fremdüberwachung werden auch die teilnehmenden Kläranlagen im regelmäßigen Abstand im Rahmen einer externe Begutachtung durch einen anerkannten Prüfbeauftragten überprüft. Die sogenannten Audits werden im Überwachungsverfahren in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße alle zwei bis vier Jahre wiederholt. Das Audit beinhaltet eine Betriebsbegehung auf der Kläranlage und Dokumentenprüfung anhand einer Prüfliste.