Politische Arbeit
Die stoffliche Verwertung von Klärschlamm und Aufbereitungsprodukten aus Klärschlamm findet an der Schnittstelle zwischen Abfall- und Düngemittelrecht statt. Klärschlamm unterliegt als Sekundärrohstoffdünger dem Abfallrecht, die Verwertung als Dünge- oder Bodenverbesserungsmittel erfolgt nach dem Maßgaben des Düngemittelrechts.
VQSD beteiligt sich an der politische Diskussion und und nimmt im Rahmen der "Verbandsanhörungen" Einfluss auf die tangierenden Gesetzgebungsverfahren wie Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Düngemittel- und Düngeverordnung (DüMV, DüV), Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bundesbodenschutzgesetz etc..