Voraussetzung und Zeichenbenutzer
Eine Mitgliedschaft im VQSD ist Voraussetzung für die Nutzung des RAL-Gütezeichen 258 "AS-Humus". Betreiber von Behandlungsanlagen für Klärschlamm (Kompostanlagen, Vererdungsanlagen) können den Antrag auf Gütesicherung AS-Humus stellen.
Anerkennungsverfahren
Der Antrag wird an VQSD gestellt und umfasst folgende Unterlagen
- Antrag Gütesicherung AS-Humus
- Datenerfassung Produktionsanlage
- Verpflichtungsschein
- Analysen gemäß AbfKlärV
- Bestätigung der Mitgliedschaft im VQSD
VQSD überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und sendet den Antrag an die BGK weiter. Die BGK bescheinigt dem Antragsteller den Beginn des Anerkennungsverfahrens und teilt Art und Umfang der Prüfungen mit, die von den anerkannten Prüfbeauftragten bzw. Prüflaboren durchgeführt werden. Der Antragsteller beauftragt die erforderlichen Untersuchungen des Klärschlammkompostes bei einem der anerkannten Prüflabore und vereinbart einen Begutachtungstermin mit dem Qualitätssicherungsbeauftragten (Regionalberater).
ZAS und Bundesgüteausschuss
Die anerkannten Prüflabore sind verpflichtet, die Untersuchungen gemäß den vorgegebenen Methoden durchzuführen und die Ergebnisse direkt an die zentrale Auswertungsstelle (ZAS) zu berichten. Die BGK erstellt auf Basis der Ergebnisse jeder Klärschlammanalyse ein Prüfzeugnis und übermittelt dies per Email an den Antragsteller.
Der Regionalberater übersendet den Prüfbericht der Begutachtung an die BGK.
Der Bundesgüteausschuss (BGA) beschließt anhand von Antragsunterlagen, Prüfbericht und Prüfzeugnis über die Verleihung des Gütezeichens und bestätigt die Aufnahme in das Überwachungsverfahren.
Überwachungsverfahren
Im Überwachungsverfahren sind folgende Nachweise erforderlich
- Untersuchungen Abwasserschlammkompost
- Prüfbericht der Folgebegutachtung
Sofern die erforderlichen Voraussetzungen der Gütesicherung eingehalten sind, bestätigt die BGK dem Gütezeichenbenutzer die kontinuierliche Qualitätssicherung. Die jährlich ausgestellt Bescheinigung dokumentiert, dass die Voraussetzungen des Rechts zur Führung des RAL-Gütezeichens jeweils geprüft sind und fortbestehen.
Werden Säumnisse und Mängel in der Gütesicherung festgestellt, kann der BGA Ahndungsmaßnahmen einleiten, die zur befristeten Aussetzung des Rechts zum Führens oder des Entzugs des Gütezeichens führen können.
Transparenz
BGK veröffentlicht unter www.kompost.de die Anlagenbetreiber, denen das Recht zur Führung des RAL-Gütezeichens AS-Humus verliehen worden ist.