Gütesicherung "AS-Düngung"
Das RAL-Gütezeichen 247 „AS-Düngung“ deckt den gesamten Prozess von der Erzeugung von Abwasserschlamm auf der Kläranlage bis zur Aufbringung als Dünger auf die landwirtschaftliche Fläche ab. Dabei sind Erzeuger und Verwerter in enger Kooperation gleichermaßen für die Qualität von Dünger und Düngung verantwortlich.
Die Gütezeichenbenutzer, das heißt teilnehmende Kläranlagen und Verwerter unterziehen sich freiwillig unabhängigen Kontrollen, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen. Konkrete Ahnungs- und Ausschlusskriterien sind elementare Bestandteile des RAL-Gütezeichens.
Das RAL-Gütezeichen AS-Düngung stellt die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sicher und macht den gesamten Verwertungsweg transparent.
Elemente der Gütesicherung
Eigenüberwachung
Die spezifischen Anforderungen an die Gütesicherung sind in einem Qualitätsmanagementhandbuch festgeschrieben. Der Gütezeichenbenutzer weist anhand von prüffähigen Dokumenten nach, dass die Kriterien erfüllt werden. Dokumente aus anderen Qualitätsmanagementsystemen wie DIN ISO EN 9000ff oder EfBV können genutzt werden.
Fremdüberwachung
Der Gütezeichenbenutzer wird im Abstand von mindestens zwei Jahren im Rahmen einer externe Begutachtung durch einen anerkannten Prüfbeauftragten überprüft. Das Audit beinhaltet eine Betriebsbegehung und Dokumentenprüfung anhand einer Prüfliste. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Dokumente sind dabei ausschlaggebend für den Auditbericht und letztlich für den Erfolg der Begutachtung.
Die Abwasserschlammuntersuchungen durch zugelassene Probenehmer und Prüflabore sind ein weiteres Element der Fremdüberwachung.
Gütesicherung in drei Stufen
Erzeugung von Abwasserschlamm
Der Betreiber der Kläranlage erstellt ein Prozessmodell, in dem der betriebliche Ablauf sowie die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte dargestellt sind.
Hierzu gehören
- Einsatz zulässiger Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe und Mischkomponenten
- Systeme der Störfallerkennung und -behebung
- System zur Erkennung von Normabweichungen eingesetzter Abwässer
- System zur Minderung unerwünschter Inhaltsstoffe
- Bewertung von Indirekteinleitungen und Maßnahmen
- Regelung von Direktanlieferungen (Erfassung, Rückstellproben, Abweisung)
- Entwässerung
- Untersuchung/Qualitätskontrolle abgabefertiger Abwasserschlämme
- Warendeklaration
- Lagerung, Abgabe und Rückverfolgbarkeit der Abwasserschlämme
- Stellen- und Funktionsbeschreibung
- Dokumentationswesen
Das Prozessmodell wird im Rahmen der externen Begutachtung auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität überprüft.
Prüfung von Abwasserschlamm
Zu den Prüfkriterien gehören die vorgeschriebenen Analysen gemäß AbfKlärV und DüMV, sowie zusätzliche Parameter (Regeluntersuchungen) nach RAL.
Probennahme und Analytik erfolgen durch anerkannte Probennehmer und Prüflabore. Die Analysenergebnisse werden vom Prüflabor direkt in die Datenbank (ZAS) übertragen.
BGK erstellt ein Prüfzeugnis, das auch die Warendeklaration und Anwendungsempfehlungen enthält.
Anwendung nach Plan
Der Verwerter erstellt ein Prozessmodell, in dem die einzelnen Prozessschritte der Verwertungskette sowie die im Rahmen der Eigenüberwachung vorgesehenen kritischen Kontrollpunkte dargestellt sind.
Hierzu gehören
- Abholung und Transport, ggf. Zwischenlagerungen des Abwasserschlamms
- Genehmigungen, Begleitscheine, Rückverfolgbarkeit
- Warendeklaration / Kennzeichnung des Abwasserschlamms
- Bodenuntersuchungen gem. AbfKlärV
- Schlammuntersuchungen gem. AbfKlärV und RAL-Gütesicherung
- Düngebedarfsberechnungen
- Berücksichtigung möglicher Flächenausschlüsse
- Bereithaltung zur Aufbringung am Feldrand
- Ordnungsgemäße Aufbringung und Einarbeitung
- Lieferscheinverfahren gem. AbfKlärV
- Zusammenwirken mit zuständigen Behörden
- Verwertungsregister
- Unterbeauftragungen (Art, Inhalte, vereinbarte Verpflichtungen)
- Stellen- und Funktionsbeschreibung, Dokumentationswesen
Das Prozessmodell wird im Rahmen der externen Begutachtung auf Nachvollziehbarkeit und Plausibilität überprüft.