Gründe für Gütesicherung
Steigerung der Akzeptanz
In der Novelle der AbfKlärV werden Qualitätssicherungssysteme für Klärschlamm gesetzlich verankert. Damit wird die öffentliche Akzeptanz gefördert und Vertrauen geschaffen. Der Gesetzgeber folgt somit einer Forderung der Bauernverbände, die den Landwirten schon lange empfehlen, nur gütegesicherten Klärschlamm einzusetzen.
Erleichterungen für Gütezeichenbenutzer
Der Gesetzgeber sieht für die Teilnehmer von Qualitätssicherungssystemen eine Vielzahl von Erleichterungen vor, wie reduzierter Analysenaufwand, Ausnahmen bei den Hygieneanforderungen und Vereinfachungen im Dokumentationsverfahren.
Verwertungssicherheit
Düngung mit Klärschlamm bedeutet seit jeher „gute fachlichen Praxis“ nach geltendem bundesdeutschem Recht. Klärschlamm ist ein amtlich zugelassenes Düngemittel, dessen Ausbringung auf der Basis von Düngemittel- und Düngeverordnung erfolgt. Durch die Vorgaben der Klärschlammverordnung ist Klärschlamm das best kontrollierte Düngemittel, dessen stoffliche Zusammensetzung und bedarfsgerechte Anwendung einer lückenlosen Dokumentation unterliegt.
Die Kläranlagenbetreiber sind verpflichtet, im Rahmen von Abfallwirtschaftskonzepten Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Teilnahme am Gütesicherungssystem schafft verlässlichere Rahmenbedingungen und trägt zur Entsorgungssicherheit der Kläranlagenbetreiber bei.